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KONTAKT


Wie es der Begriff schon in sich selbst sagt, geht es bei der Erhaltungsplanung um die Planung der Erhaltung von Infrastruktur-Objekten, um hierbei die aktuelle und künftige reibungslose Funktionalität, unter Berücksichtigung des geringsten Wertzerfalls, zu gewährleisten. Generell sind hiervon alle Infrastrukturobjekte betroffen, die einem Wertzerfall durch Abnutzung, Witterung oder anderen Einflüssen unterliegen können. Wir sprechen hierbei von so genannten "Teilsystemen" wie Strassen, Wasseranlagen, Abwasser, Werkleitungen, Gas, Strom, Telekom, FTTH, Fernwärme, Gleisanlagen, Gebäude, Trafos, u.v.m.

Eine koordinierte Erhaltungsplanung soll u.a. auch folgende Aspekte mitberücksichtigen:

  • Möglichst geringen Wertverlust der bestehenden Infrastruktur (minimalste Kapitalvernichtung)
  • Berücksichtigung aller relevanten sicherheitstechnischen Aspekten
  • Zufriedenheit der Bevölkerung durch koordiniertes Verbauen
  • Langfristige und zielgenaue Koordination der einzelnen Erhaltungsmassnahmen mit allen Beteiligten
  • Mehrjahresplanung über 15 - 20 Jahre im Voraus
  • Transparente, zentrale und globale Kostenübersicht
  • Gesamtkosteneinsparung bei den Infrastruktur-Eigner durch ein professionelles Erhaltungsmanagement


Die finanziellen Mittel der öffentlichen Hand als auch von privaten Unternehmen sind begrenzt; deshalb müssen die Gemeinden, Städte, Kantone und Firmen das zur Verfügung stehenden Budget gezielt und wirkungsorientiert einsetzen. Mit zunehmendem Kostendruck, aber auch mit der Einführung von neuen Organisationsformen werden Ausgaben und Investitionsvorhaben immer häufiger hinterfragt und müssen entsprechend begründet werden. Infolge des vorhandenen Spardrucks wird der Werterhaltung der bestehenden Infrastruktur oft zu wenig Bedeutung beigemessen. Die wenig attraktiven Werterhaltungsvorhaben werden zu Gunsten von interessanteren Neubauvorhaben oder anderen Ausgaben aufgeschoben. Letztlich unterliegen aber auch Neubauvorhaben der Erhaltungsplanung.

Dies ist vor allem möglich, da die Auswirkungen von unterlassenen Investitionen in der Werterhaltung erst in ferner Zukunft (10 bis 40 Jahren) bemerkbar werden. Dies ist oft auch der Fall, weil der Werterhaltungsbedarf für die Infrastrukturanlagen der Infrastruktur-Eigner (Kanton, Gemeinden, Städte, Unternehmen, ...), nicht klar und übersichtlich beziffert werden kann und die Instrumente fehlen, um die Folgen eines reduzierten Werterhalts aufzuzeigen. Aufgrund der Altersverteilung unserer Infrastrukturen wird der Unterhalt dieser Anlagen in den kommenden Jahren ein zentrales Thema sein. Werden die Infrastruktur-Anlagen wie beispielsweise Strassen, Gasleistungen, Kunstbauten (Brücken), Liegenschaften, Signalisationen, Telekom-Infrastruktur, ... nicht fachgerecht, vorausschauend und nachhaltig unterhalten, werden zukünftige Generationen mit grossen finanziellen Problemen konfrontiert sein.

Grundsätzlich sollten Gemeinden, Kantone und Städte als auch andere Infrastruktur-Eigner (z.B. OeV-Betriebe, Transportunternehmen, Elektrizitätswerke, Detailhandel, ....) stets bestrebt sein, laufend in den Unterhalt ihrer Infrastruktur zu investieren, so dass der Alterung der Anlagen entgegengewirkt werden kann. Eine Unterlassung resp. Vernachlässigung der Unterhaltspflicht ist einerseits aus gesetzlichen Gründen unzulässig (Werkeigentümerhaftung OR Art. 58) und andererseits langfristig wesentlich kostspieliger als ein laufender Unterhalt.

Infrastruktureigner, welche sich mit der Werterhaltung ihrer Infrastrukturobjekte (Anlagen, Strassen, Werkleitungen, Gebäude, ...) beschäftigen, fragen sich, was die Erhaltung Ihrer Infrastruktur so z.B. ihres Strassennetzes pro Jahr kostet und ob sie zu viel oder zu wenig werterhaltende Massnahmen pro Jahr realisieren.

Unter anderem sind die Organisationsstrukturen der Strassenverwaltungsbehörden unserem föderalistisch aufgebauten Staat entsprechend sehr vielfältig. Ebenso verschieden ist die Kontierung von Erhaltungsmassnahmen in der Rechnungsführung (laufende Rechnung, Investitionsrechnung, IB1, IB2, MWA-Fond, Astra, ...). Es existiert heute zwar eine Reihe von Verfahren, welche die Massnahmenplanung unterstützen. Hingegen fehlt oft ein einheitlicher Ansatz, nach dem die Strassenverwaltungsbehörden gegenüber politischen Entscheidungsträgern den jährlichen Mittelbedarf für die Erhaltung ihrer Strassennetze und Infrastruktur-Projekte nach ökonomischen Gesichtspunkten ausweisen und erklären. Hierfür bieten wir das "Geschäftsmodell Infrastruktur GMI" als Infrastruktur- und Erhaltungsplanungsinstrument an, welches die obig erwähnten Bestandteile vollumfänglich und professionell abfängt.

Bei den Kantonen, Städten und Gemeinden der Schweiz sind Strassenverkehrsanlagen wertvolle und wichtige Infrastrukturanlagen. Der Gesamtwert aller Strassenverkehrsanlagen beispielsweise einer Gemeinde macht einen wesentlichen Anteil des Gesamtinventars einer Gemeinde aus. Der durchschnittliche Wiederbeschaffungswert eines Quadratmeters der Fahrbahn beträgt hierbei rund CHF 320 bis 450.

Für eine Stadt oder eine Gemeinde mittlerer Grösse ergibt sich somit ein Wert der Strassenverkehrsanlagen von mehreren Dutzend Millionen CHF. Infolge des permanenten Betriebs und In Folge von Witterung sind die Strassenverkehrsanlagen sowohl Verschleiss als auch der Alterung unterworfen. Entsprechend ergibt sich ein Wertverlust. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass dieser Wertverlust jährlich durchschnittlich rund 1,5 bis 2,8 % des Wiederbeschaffungswertes beträgt.

Neben den Bauverantwortlichen sollen bei einer Erhaltungsplanung auch die politischen Entscheidungsträger (Stadtrat, Gemeinderat, Kantonsrat) und die Finanzverantwortlichen angesprochen werden, indem u.a. aufgezeigt werden soll, wie der Inventarwert, der Wertverlust und der Erhaltungsaufwand (u.a. Kreditbedarf: Rahmenkreditvorgaben gegenüber den effektive geplanten Ausgaben)) mit Kennzahlen und professionellen und übersichtlichen Hilfsmitteln ermittelt und dargestellt werden kann.

Das Geschäftsmodell Infrastruktur GMI mit der integralen Erhaltungsplanung  ist hierbei stets auf die Grösse und Bedürfnisse einer Stadt, Gemeinde, Kanton oder einer Unternehmung ausgerichtet und kann somit mit einem verhältnismässig geringen Aufwand realisiert werden. Hierbei gibt das GMI eine vollumfängliche Übersicht über die erforderlichen finanziellen Mittel (eingestellte Rahmenkredite, geplante Kosten für bauliche Teilsystem-Massnahmen) für die einzelnen Teilsysteme der Infrastruktur-Eigner wie Strassen, Wasser, Gas, Elektrizität, FTTH, Telekom (Swisscom, Sunrise, ....), Abwasser, Fernwärme, ... und dient gleichzeitig den Entscheidungsträgern als professionelle Unterstützung für die vorzunehmende strategische Unterhaltsplanung, um bauliche Massnahmen und finanzielle Ausgaben am richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt zu tätigen. Hierdurch wird eine Planungssicherheit in Bezug auf Kosten und Qualität, optimiertes Projektportfolio, Planungs- und Baustellenmanagement und eine grösstmögliche Zufriedenheit aller Beteiligten sichergestellt.

Das GMI liefert Entscheidungshilfen und Führungsinstrumente, so dass ein zielgerichtetes, effizientes Vorgehen im Bereich der Erhaltungsplanung möglich wird. Auch bildet das Erhaltungsmanagement des GMI die Grundlage für die optimale und zielgenaue Koordination mit anderen Werkeigentümern und Drittparteien (Wasser, Abwasser, Elektrizität, EW, Swisscom, SBB, OeV, ...). Diverse Forschungsarbeiten des VSS haben gezeigt, dass durch eine koordinierte Planung und Realisierung von Erhaltungsmassnahmen (Teilsystem-Massnahmen) bedeutende Gesamtkostenersparnisse erzielt werden.

Weitere Informationen zur integralen Erhaltungsplanung mit dem Geschäftsmodell Infrastruktur GMI und den zugehörigen Applikationen erhalten sie hier.